Saarlandstr. 2
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Tel.: 089-79356799
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BannerGabi

Ich rechne meine Leistungen entweder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), ausgehend vom Gegenstandswert, oder als Stundenhonorar gemäss entsprechender  Honorarvereinbarung ab.

Eine Honorarvereinbarung wird in Fällen, in dem denen der Gegenstandswert niedrig ist, und somit die Gebühren nach RVG nicht annähernd meine Kosten abdecken, angestrebt.

Abhängig von Ihren Einkommensverhältnissen ist bei gerichtlicher Vertretung auch eine Abrechnung über die Prozesskostenhilfe (Leistung des Staates) möglich.

Eine Erstberatung wird nach dem RVG höchstens mit € 190,00 zzgl. MwSt.. berechnet.

Gerne bin ich Ihnen bei der Abwicklung mit Ihrer Rechtsschutzversicherung behilflich.

Sprechen Sie mich an.

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